§ 357 ABGB (weggefallen) - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreic Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren
Eintheilung des Eigenthumes in vollständiges und und unvollständiges § 357 ABGB seit 24.07.2006 weggefallen. § 357. Wenn das Recht auf die Substanz einer Sache mit dem Rechte auf die Nutzungen in einer und der selben Person vereinigt ist, so ist das Eigenthumsrecht vollständig und ungetheilt Hiermit bestätige ich, dass ich Lexis 360 ausschließlich für die wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen meines Studiums nutze (2) 1 Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn e
§ 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen § 357a hat 2 frühere Fassungen und wird in 11 Vorschriften zitiert (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren § 357a BGB a.F. (alte Fassung) in der vor dem 13.06.2014 geltenden Fassung § 357a BGB n.F. (neue Fassung) in der am 13.06.2014 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 364 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren (2) 1 Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. 2 Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat
1 § 357a. Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen. (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) [1] Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen/ Fernabsatzverträgen spätestens nach 14 Tagen § 357 Abs. 1 BGB; Verträge über Finanzdienstleistungen: 30 Tage § 357a Abs. 1 BGB; Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern bis er die Ware zurücke § 357a BGB - Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Bürgerliches Gesetzbuch | Jetzt kommentiere § 357a BGB - Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) 1 Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum. § 357a BGB - Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren
§ 357a BGB eine Pflicht zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen bzw. zum Wertersatz. 2. Fallgruppen a) Kein Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist Rz. 12. Die §§ 355, 357a BGB (für Verträge, die vor dem 13.6.2014 abgeschlossen wurden: §§ 357 Abs. 1, 346 ff. BGB a.F.) kommen nach der Gesetzesbegründung insb. dann zur Anwendung, wenn dem VN vor Ablauf der Widerrufsfrist. BGB neue Fassung. (ab 13.06.2014) § 357a. Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen. (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher. § 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen. (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren § 357a BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum.
§ 357a BGB - Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über F... - Wissensmanagement kommunal Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten Paragraph § 357 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB (Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen) mit zusätzlichem Recherchematerial wie Formularen, Präsentationen, PDFs und anderen Webseiten § 357a BGB - Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über. Auch der Bereich der Finanzdienstleistungen sind von den Regelungen des Fernabsatzrechtes betroffen, §§ 357, 357a BGB. Der Unternehmer hat allen Informations- und Belehrungspflichten nachzukommen, die bereits oben für andere Waren und Dienstleistungen genannt worden sind. Die Frist zum Widerruf des Verbrauchers beträgt in der Regel ebenfalls 14 Tage. Eine bedeutende Ausnahme bilden aber.
ABGB §357; ABGB §696; ABGB §897; Rechtssatz Gemäß § 897 in Verbindung mit § 696 letzter Satz gilt die Vorschrift, wonach im Falle einer auflösenden Bedingung das zugedachte Recht bei ihrem Eintritt verloren geht, uneingeschränkt für alle Arten von Verträgen, für die anderes (bei sogenannten bedingungsfeindlichen Geschäften) nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Eine derartige. Obereigentum. ist im gemeinen Recht die Rechtsstellung des Obereigentümers (z. B. Lehnsherrn) eines im geteilten Eigentum stehenden Gegenstands (z. B. Herzogtum als Lehen) im Gegensatz zum Untereigentum. (Vgl. § 357 ABGB Österreichs. Post by Ulrich Maier Sachverhalt: Onlinebestellung eines Notebooks. Das Notebook wurde in Betrieb genommen. Noch vor Ablauf der Widerrufsfrist zeigte sich ein Defekt
Gab es bereits eine Auszahlung, müssen Sie den Darlehensbetrag erstatten. Dabei haben Sie für die Rückzahlung 30 Tage lang Zeit. Diese Frist ergibt sich aus § 357a BGB. Außerdem kann es sein, dass die Bank Zinsen in Rechnung stellt. In diesem Fall werden die Zinsen für jeden Tag zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung der Darlehenssumme fällig. Die Höhe der Zinsen ergibt sich aus dem vereinbarten Zinssatz für das Darlehen § 357a BGB. Die Rechtsfolge des Widerrufs ist in § 355 III S. 1 BGB geregelt, wonach die empfangenen Leistun-gen unverzüglich (vgl. § 121 I S.1 BGB) zurückzu-gewähren sind. § 357a I BGB bestimmt für Finanz-geschäfte dabei eine Höchstfrist von 10 Tagen. Unproblematisch kam zwischen den Parteien ei
(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn e 1 Koziol/Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts12 II (2001), 121. 2 Koziol, Abtretung künftiger Forderungen und Konkurs des Zedenten, ÖBA 1998, (745). 3 Erd in Rummel, ABGB Kommentar3 II (2002), § 1392 Rz 4. 4 Teloni, Buchvermerk und Zessionsprüfung in der Bankpraxis, ÖBA 1999, (335) 341. 5 Iro, Sicherungszession und Drittschuldnerverständigung. RdW 1989, (357 § 356e BGB § 357a BGB . Seite teilen Facebook Twitter WhatsApp XING. Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 4d des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2651). Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder inhaltliche. § 357a BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren Da es sich bei einem Autokauf mit Finanzierungsvertrag gemäß § 358 Absatz 3 BGB verbundenes Geschäft handelt, müssen bei einer Rückabwicklung aufgrund eines Widerrufs auch die Vorschriften und Rechtsfolgen für einen Widerruf (§§357, 357a BGB) berücksichtigt werden. Eine Wertersatzpflicht besteht dann nur im folgenden Fall
Die Klausel erfasst aufgrund ihrer offenen Formulierung auch solche Forderungen, die dem Verbraucher im Rahmen des von § 355 Abs. 3 Satz 1, § 357a BGB geregelten Rückabwicklungsverhältnisses. Verbraucherdarlehen etc.? (§ 357a BGB) Sollzins zwischen Auszahlung und Rückzahlung (Abs. 3) Wertersatzpflicht bei Hinweis und Zustimmung zu Ausführung vor Fristablauf. Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen. Was bewirkt ein Widerruf? Widerruf Voraussetzungen AußerGR-Vertrag Fernabsatz Erklärung Untergang Folgen verbundene V. zusammenh. V. 2 Was sind verbundene Verträge? Widerruf. Paragraph § 357b des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB (Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen) mit zusätzlichem Recherchematerial wie Formularen, Präsentationen, PDFs und anderen Webseiten Die Rechtsfolgen, die nach Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen eintreten, in denen § 357a BGB noch keine Anwendung findet, sind höchstrichterlich geklärt. Der Bundesgerichtshofsrechtsprechung ((BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, BGHZ 180, 123 Rn.19 f.)) lässt sich ohne weiteres entnehmen, dass der Darlehensnehme
Professor Schinkels hat die §§ 312, 312a, 312k BGB (Kap. 7 - Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen, Unabdingbarkeit), §§ 312b bis 312h, 241a, 356 bis 357a BGB (Kap. 8 - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge), §§ 355, 361 BGB (Kap. 10 - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Allgemeinen) und §§ 270a, 675b bis 676c BGB (Kap. 17 - Zahlungsdienste und Wertpapierübertragung) kommentiert Kommentierung der §§ 491- 505d BGB und des § 357a BGB, in: Gsell/ Krüger/ Lorenz/ Mayer (Hrsg.), Beck´scher Online- Großkommentar zum BGB (BeckOGK BGB), Verlag C.H. Beck (München), (seit 2015 fortlaufend, letzter Stand: 1.1.2021) BGB § 357a BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen: Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland: Publikation: BGBl. I § 357a. Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen. § 357a BGB (1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn er 1. vor Abgabe seiner. Die bisher in den Abs. 7 bis 9 BGB getroffenen Regelungen über den bei Widerruf zu leistenden Wertersatz werden aus Gründen der Übersichtlichkeit in den neuen § 357a BGB-E verschoben. Eine Änderung der Rechtslage soll hiermit nicht verbunden sein. Mit § 357 Abs. 8 BGB-E wird hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über die Bereitstellung digitaler Produkte auf den.
Zu § 357a BGB gibt es eine weitere Fassung. § 357a BGB wird von mehr als 51 Entscheidungen zitiert. § 357a BGB wird von elf Vorschriften des Bundes zitiert. § 357a BGB wird von 51 Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 357a BGB wird von zwei Kommentaren und Handbüchern zitiert. § 357a BGB wird von zwei Vorschriften des Bundes geändert Der BGH hat zu den Folgen einer Rückabwicklung von widerrufenen Darlehensverträgen in Altfällen, in denen § 357a BGB noch keine Anwendung findet, entschieden, dass der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung und gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. [...]weiterlese
Damit sind auch solche Forderungen erfasst, die dem Verbraucher im Rahmen des von § 355 Abs. 3 Satz 1, § 357a BGB geregelten Rückabwicklungsverhältnisses erwachsen und mit denen er gegen Ansprüche der Bank aufrechnen kann (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2017 - XI ZR 108/16, WM 2017, 1008 Rn. 20). 12 2. Der somit eröffneten Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Kommentierung § 357a BGB und den §§ 491-505 BGB, in: Beate Gsell/Wolfgang Krüger/Stephan Lorenz/Jörg Mayer (Hrsg.): Beck'scher Online-Großkommentar zum BGB (BeckOGK BGB). Verlag C.H. Beck, München. Kommentierung der §§ 308-309 BGB u. § 307 BGB (Bank- und Versicherungs-AGB), in: Soergel: Band 4, Schuldrecht 2, (§§ 305-310.
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung * Vom 20. September 201 24.07.2018 ·Fachbeitrag ·Aufrechnung BGH ändert Rechtsprechung zur Aufrechnungsbefugnis | Für Handlungsbedarf bei den AGB von Gläubigern sorgt jetzt der BGH. Die Formulierung Der Schuldner darf Forderungen gegen den Gläubiger nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind findet man fast durchgängig in AGB von Forderungsgläubigern - Widerrufsrecht (§§495, 355, 356b, 357a BGB) - Einwendungs‐und Widerrufsdurchgriff (§§358 ff. BGB) str.? Dafür (M.M.): Ausdrückliche Anordnung in §506 I BGB Dagegen (h.M.): Nur ein Vertrag, keine zwei => Schutzzweck der §§358 f. BGB -Vermeidung des Aufspaltungsrisikos -nicht einschlägi Für Verbraucherdarlehen, die vor Inkrafttreten des § 357a BGB am 13. Juni 2014 geschlossen wurden, gilt § 357 Abs. 1 BGB , der auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt verweist
Die bisher in § 357 Abs. 7 bis 9 BGB getroffenen Regelungen über den bei Widerruf zu leistenden Wertersatz werden in einen neuen § 357a BGB-E verschoben. Der Wertersatz bei Waren findet sich nun in § 357a Abs. 1 BGB-E. Eine Änderung der Rechtslage ist hiermit nicht verbunden Die vom BGH geprüfte Klausel erfasst aufgrund ihrer offenen Formulierung auch solche Forderungen, die dem Verbraucher im Rahmen des von § 355 Abs. 3 Satz 1, § 357a BGB geregelten Vorgaben zur Rückabwicklung erwachsen und mit denen er gegen Ansprüche der Bank aufrechnen kann. Hierin liegt eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts, die sich mit dem Schutz von Kreditinstituten nicht rechtfertigen lässt. Das Aufrechnungsverbot hindert die praktische Durchsetzung von Forderungen des.
Bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen ergibt sich beispielsweise aus § 357 BGB unter anderem eine Frist von 14 Tagen, binnen der die Leistungen zurückgewährt werden müssen, während bei Darlehensverträgen gem. § 357a BGB eine 30-tägige Rückgewährfrist besteht Auf diesen finden die Vorschriften über die Rechtsfolgen nach § 357a BGB Anwendung. Da der Darlehensvertrag ganz der Finanzierung des Warenlieferungsvertrages dient und beide eine wirtschaftliche Einheit darstellen, liegt ein verbundener Vertrag vor (§ 358 BGB). Um sich von beiden Verträgen lösen zu können, kann sich der Verbraucher aussuchen, gegenüber welchem Vertragspartner er den Widerruf erklären möchte (gegenüber der Bank als Darlehensgeber oder dem Online - Shop als Verkäufer)
In § 355 Abs. 2 BGB heißt es dazu klar: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.. Wer also innerhalb von zwei Wochen seinen Vertrag widerruft, ist grundsätzlich auf der sicheren Seite Die Rechtsfolgen bei Widerrufsfällen, auf die § 357a BGB nicht anzuwenden ist, sind höchstrichterlich bereits vollständig geklärt. Dieses Urteil als PDF . Bundesgerichtshof Urteil vom 22.09.2015 Az: XI ZR 116/15 . Tenor Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Streitwert: bis 30.000 € Gründ Das zur Grunddienstbarkeit erweiterte Fruchtgenussrecht sei nicht zuletzt mangels zeitlicher Beschränktheit ein Art wiederbelebtes Nutzungseigentum (§ 357 ABGB). Es frage sich deshalb, ob nicht die einschränkende Formel des § 1095 zweiter Halbsatz ABGB auf solche Rechte analog angewendet werden müsse. Demgemäß könnten irreguläre Grunddienstbarkeiten nur auf bestimmte Zeit verbüchert werden Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.Als zentraler Dienstleister der Justiz und als Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben. Dafür sorgen am Dienstsitz Bonn mehr als 1.200 Beschäftigte an fünf Standorten Nach § 361 Abs. 2 Satz 1 BGB darf von den gesetzlichen Regelungen über die Rechtsfolgen des Widerrufs (§ 355 Abs. 3 Satz 1, § 357a BGB), soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Verjährung von Schadensersatz. Sie erfahren, was genau unter der Verjährung zu verstehen ist, wann regelmäßig Verjährung eintritt und in welchen besonderen Fällen die Verjährungsfrist von der regelmäßigen Frist abweicht Abs. 3, Satz 1, 357a BGB geregelten Rückab-wicklungsverhältnisses infolge eines erklärten Widerrufes erwachsen. Hierin liege eine unzu-lässige Erschwerung des Widerrufsrechts des Verbrauchers, die sich weder mit dem Schutz von Kreditinstituten gegen die Aufrechnung mit erdichteten oder sonstigen unbegründe (1) Die vor der Schaffung des § 357a BGB maßgeblichen Rechtsfolgen, die nach einem Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen eintreten, gestalten sich - übertragen auf den vorliegenden Fall - wie folgt: Die Kläger schulden der Beklagten die Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung sowie die Herausgabe von. Insbesondere sind die Rechtsfolgen höchstrichterlich geklärt, die nach Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen eintreten, in denen § 357a BGB noch keine Anwendung findet. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt damit
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2019 Rechtsprechung Oberlandesgerichte BGB §§ 355, 356b, 357a, 358, 492, 495, 502; EGBGB Art. 247 § 6 Zum Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehens zur Finanzierung eines damit verbundenen Autokaufs BGB § 355 BGB § 356b BGB § 357a BGB § 358 BGB § 492 BGB § 495 BGB § 502 EGBGB Art. 247 § 6 OLG Stuttgart, Urt. v. 28. Zum anderen weicht die von der Sparkasse verwendete AGB-Klausel von § 355 Abs. 3 S. 1, § 357a BGB ab, wo die Rechtsfolgen eines Widerrufs von Verbraucherverträgen über Finanzdienstleistungen geregelt sind. Klausel verstößt gegen Treu und Glauben. Unwirksam ist eine Bestimmung nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB dann, wenn sie den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Galt der § 357a BGB bereits im Jahr 2008 (als der Vertrag abgeschlossen wurde)? Ich lese unter dem Link folgende Fußnote:Sonst finden sich dort (bei anderen Paragraphen) Hinweise/Links auf vorherige Gesetzesfassungen. Hier jedoch nicht, so dass ich den Eindruck habe, dass der ganze § 357a überhaupt erst m.W.v. 13.06.2014 in Kraft trat, dass es also keine vorherige Gesetzesfassung dazu gab Die vor der Schaffung des § 357a BGB maßgeblichen Rechtsfolgen, die nach einem Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen eintreten, gestalten sich wie folgt: Die Kläger schulden der Beklagten die Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung sowie die Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils. Die Klausel erfasst aufgrund ihrer offenen Formulierung auch solche Forderungen, die dem Verbraucher im Rahmen des von § 355 Abs. 3 Satz 1, § 357a BGB geregelten Rückabwicklungsverhältnisses erwachsen und mit denen er gegen Ansprüche der Bank aufrechnen kann. Hierin liegt eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2017 XI ZR 108/16, WM 2017, 1008.
Synopse zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Nachdem die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) am 22. November 2011 verkündet wurde, hatten die Mitgliedstaaten bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen Da § 357 ABGB deswegen aufgehoben wurde, wäre eigentlich auch der damit im Konnex stehende § 358 zu ändern bzw zu streichen gewesen. 8 Vgl Kietaibl in Klang³ § 354 Rz 6 mwN; Koziol-Welser/Kletečka I14 Rz 758. 9 Forderungen der und Ansprüche gegen die Gemeinschaft werden an anderer Stelle normiert (Leupold in Klang³ § 361 Rz 10 f). 10 Historisch gesehen, wurde diese Formulierung. 2. Kommentierung der §§ 491-505d BGB und des § 357a BGB, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Mayer (Hrsg.), Beck´scher Online-Großkommentar zum BGB (BeckOGK BGB), Verlag C.H. Beck (München), (seit 2015 fortlaufend, letzter Stand: 1.1.2021). 3. Kommentierung der §§ 308-309 BGB u. Anhang § 307 BGB (Allgemein
Da § 357 ABGB deswegen aufgehoben wurde, wäre eigentlich auch der damit im Konnex stehende § 358 zu ändern bzw zu streichen gewesen. 8 Vgl Kietaibl in Klang ³ § 354 Rz6 mwN; Koziol - Welser/Klete č ka I 14 758 Bei außerhalb von unseren Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß §§312g, 355, 357a BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, sie beginnt mit Vertragsschluss zu laufen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Widerruf erfolgt durch Ihre schriftliche Erklärung uns gegenüber. Der Widerruf ist zu senden an die oben.
WuB 2019 Heft 6, 270 Anm. zu BGH: Kirschhoefer: Rechtsfolgen der wirksamen Erklärung des Widerrufs einer auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gerichteten Willenserklärung für Darlehensverträge, die vor der Einführung des § 357a BGB in der Fassung vom 13.6.2014 abgeschlossen wurde RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0723-9416 Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP 2019 Rechtsprechung Bank- und Kreditsicherungsrecht BGB §§ 355, 356b, 357a, 358, 492, 495, 502; EGBGB Art. 247 § 6 Zum Widerruf eines Allgemein-Verbraucherdarlehens zur Finanzierung eines damit verbundenen Autokaufs BGB § 355 BGB § 356b BGB § 357a BGB. Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln 0723-9416 Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP 2020 Rechtsprechung Bank- und Kreditsicherungsrecht RL 2008/48/EG Art. 10, 13; BGB §§ 247, 288, 314, 355, 356b, 357, 357a, 358, 492, 495; EGBGB Art. 247 §§ 6 bis 13 EuGH-Vorlage zu den Pflichtangaben in einem Kfz-Darlehensvertrag RL 2008/48/EG Art. 10 RL 2008/48/EG Art. 13. 3. Zu den gegenseitigen Ansprüchen nach wirksamem Widerruf eines Realkreditvertrags durch den Kreditnehmer, wenn § 357a BGB noch keine Anwendung findet. (amtliche Leitsätze) Weiterlesen. Keine Pflicht zur abstrakten Aufklärung über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung. BGH, Urteil v. 18.02.2016, III ZR 14/15 Leitsatz: BGB §§ 675, 28